Arbeitsschutz
Wie beraten und betreuen Sie fachkundig als Ihre „Fachkraft für Arbeitssicherheit“.
Unser Aufgabengebiet:
- BERATUNG: Ihren Arbeitgeber und die für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, z.B. bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl von Körperschutzmitteln, der Gestaltung der Arbeitsplätze und Abläufe, der Arbeitsumgebung und in Fragen der Ergonomie
- PRÜFUNG: die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen
- BEOBACHTUNG: die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten
- BEGEHUNG: die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
- BEACHTUNG: auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten
- UNTERSUCHEN: Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen
- BEWIRKEN: darauf hinzuwirken, dass sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und beider Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken
Arbeitsschutz am Bodensee – Sichern Sie Ihr Unternehmen ab
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