Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung stellt die Basis im Arbeitsschutz dar. Sie beschreibt den Prozess der Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen ihre Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Abgeleitet davon erfolgt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen.
Ziel: Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken.
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert u. a. auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz.
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